People4Fair GmbH

Agentur für Messen, Promotionpersonal und Eventmanagement
Sodener Str. 21
61476, Kronberg im Taunus
Deutschland

(AGB)

  • 1 Allgemeines

(1) Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, Vereinbarungen und sonstigen Formen der geschäftlichen Zusammenarbeit zwischen der People4Fair GmbH (nachfolgend Agentur genannt) und ihren Kunden oder Auftraggebern. Sie gelten auch für alle schriftlichen und mündlichen Angebote und Vorschläge der People4Fair GmbH, auch wenn diese bei späteren Verträgen oder Aufträgen nicht ausdrücklich erwähnt werden. Auch wenn ein Kunde oder Vertragspartner bei der Annahme eines Angebotes oder Auftrages auf seine eigenen Geschäftsbedingungen verweist, gelten die hier genannten Bedingungen, es sei denn, die Agentur People4Fair GmbH hat die Bedingungen des Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigt.

  • 2 Vertrag, Platzierung und Ausführung

(1) Grundlage der Geschäftsbeziehung mit einem Kunden ist das individuelle Angebot der People4Fair GmbH, in dem die Vertragselemente wie Ort und Dauer der Veranstaltung, Art und Umfang der Leistungen, Anzahl des benötigten Personals sowie die an die People4Fair GmbH zu zahlende Vermittlungsprovision festgelegt sind. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur vor Vertragsabschluss eine schriftliche Aufstellung aller behördlichen Auflagen (z.B. Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz) zukommen zu lassen, die für die Erfüllung des Auftrages bzw. des Vertrages relevant sind. Der Projektvertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Auftrag gegenüber der People4Fair GmbH bestätigt und die Agentur diesen anschließend (mit Unterschriftsberechtigung und Firmensiegel) rückbestätigt. Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Auftrag und schließen etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden aus.

(2) Alle Aufträge kommen mit der People4Fair GmbH zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Auftragsbestätigung erfolgt in der Regel in schriftlicher Form. Mit der Auftragsbestätigung bestätigt der Auftraggeber bzw. Vertragspartner, dass er sich über die Art der Leistungserbringung sowie den Umfang der Leistungen durch Einsichtnahme in die vorhandenen und relevanten Unterlagen informiert hat. Für offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler in den zur Verfügung gestellten Unterlagen kann die Agentur nicht haftbar gemacht werden. Der Kunde bzw. Vertragspartner ist verpflichtet, die Agentur auf solche Fehler hinzuweisen, damit diese berichtigt und ein korrigiertes Angebot bzw. ein korrigierter Auftrag erneut vorgelegt werden kann. Dies gilt auch für evtl. fehlende Unterlagen.

(3) Die Agentur behält sich grundsätzlich das Recht vor, einen Auftrag abzulehnen, auch wenn dieser zuvor bestätigt wurde. Im Falle einer Ablehnung ist der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist, die in der Regel innerhalb von 5 Tagen liegt, zu informieren.

(4) Das Betriebspersonal wird von der People4Fair GmbH nach den vertraglichen Vorgaben ausgewählt. Sollten im Laufe des Projektes über die im Vertrag aufgeführten Leistungen hinaus weitere Leistungen erforderlich sein, so sind diese mit der People4Fair GmbH zu besprechen und schriftlich zu vereinbaren.

(5) Die People4Fair GmbH kann vor oder während der Durchführung eines Projektes andere Personen als zuvor vereinbart mit der Erbringung von Leistungen beauftragen, wenn wichtige Gründe dies erfordern. Der Auftraggeber ist über diese Gründe zu informieren.

(6) Preisänderungen während der Durchführung eines Einzelprojektes sind nur möglich, wenn sich die Anforderungen ändern. Die People4Fair GmbH behält sich das Recht vor, die Ausführung von Leistungen zu verweigern, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen (z.B. drohende Insolvenz oder Konkurs des Vertragspartners) oder die vereinbarte Zahlung/Anzahlung nicht eingeht. Dieses Ablehnungsrecht entbindet den Auftraggeber jedoch nicht von seiner Pflicht zur vertragsgemäßen Zahlung.

(7) Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit beinhaltet folgende Pausenregelungen für das Projektpersonal: 6 Std. Arbeitszeit = 30 Min.; 9 Std. Arbeitszeit = 60 Min. und 11 Std. Arbeitszeit = 90 Min. Die Pausen werden als Teil der vertraglich vereinbarten Gesamtarbeitszeit betrachtet und bezahlt. Die Pausenzeiten werden zwischen dem Kunden und dem Projektpersonal besprochen und vereinbart.

(8) Da die absolute Projektdauer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (noch) nicht bekannt ist, sind die im Angebot genannten Preise als Schätzung zu verstehen. Aus diesem Grund kann und darf der Kunde keine Ansprüche in Bezug auf den geschätzten Preis im Angebot erheben.

(9) Der Auftraggeber stellt den Projektmitarbeitern der People4Fair GmbH einen abschließbaren Raum zur Verfügung, in dem sie sich umziehen und ihre persönlichen Gegenstände aufbewahren können. Der Schlüssel ist dem Projektpersonal zu übergeben. Das Personal der People4Fair GmbH wird sich nach Beendigung des Projekts nicht länger als nötig in den öffentlichen oder abgeschlossenen Räumen des Auftraggebers aufhalten.

(10) Der Auftraggeber wird dem Projektpersonal alkoholfreie Getränke zur Verfügung stellen. Fällt die Projektdauer in die üblichen Essenszeiten, so wird auch eine kostenlose Mahlzeit vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

(11) Auf den Projektpreis wird eine Mindestarbeitszeit von 5 Stunden pro Person und Tag aufgeschlagen. Alle Pausen während einer Schicht sind in der Gesamtarbeitszeit enthalten.

(12) Die Agentur People4Fair GmbH behält sich das Recht vor, dem Kunden eventuelle Kosten für An- und Abreise oder den gesamten Transport in Rechnung zu stellen. Diese Kosten werden im Vorfeld mit dem Kunden besprochen und vereinbart.

  • 3 Umfang der Dienstleistungen

(1) Der Umfang der beauftragten Leistungen ergibt sich aus der unterzeichneten Vertragsvereinbarung zwischen der People4Fair GmbH und dem Auftraggeber oder der unterzeichneten Bestätigung des Angebots der People4Fair GmbH, mit der ein Vertrag zustande kommt. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

(2) Die People4Fair GmbH wird den Kunden über Änderungen oder Abweichungen (z.B. behördliche Auflagen) einzelner Leistungen vom vereinbarten Vertrag, die nach Vertragsschluss notwendig werden, unverzüglich informieren.

(3) Soweit diese Änderungen den vereinbarten Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich verändern, hat keine der Parteien das Recht, den Vertrag zu kündigen. Die People4Fair GmbH ist berechtigt, Teile des Projektablaufs, die von der Leistungsbeschreibung abweichen, in Absprache mit dem Auftraggeber zu ändern.

(4) Die People4Fair GmbH haftet nicht für Ereignisse, wie z.B. Verkehrsstörungen, Straßensperrungen, Unfälle, Pannen, Naturkatastrophen o.ä., die zu einer verspäteten Ankunft des Projektpersonals führen oder eine Ankunft unmöglich machen können.

(5) Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ganz oder teilweise vereitelt, behält People4Fair den Anspruch auf Bezahlung der vereinbarten Leistungen und Gebühren. Die People4Fair GmbH stellt keine Leistungen in Rechnung, die durch die Entbindung von der Leistungserbringung nicht entstanden sind.

(6) Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen vereitelt, die weder der Kunde noch die People4Fair GmbH zu vertreten haben, behält sich die Agentur das Recht vor, alle bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Kunde alle witterungsbedingten Risiken und Kosten.

  • 4 Rechnungsstellung und Zahlung

(1) Die Abrechnung der beauftragten Projekte, insbesondere die Bezahlung des Projektpersonals, erfolgt ausschließlich durch die People4Fair GmbH und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nicht anders angegeben. Die Projektmitarbeiter sind nicht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die einzelnen Projektzeitnachweise während oder zum Abschluss des Projektes zu prüfen und zu unterschreiben. Im Falle der Verhinderung ist der Auftraggeber verpflichtet, die von der People4Fair GmbH gemachten Angaben als richtig zu akzeptieren.

(2) Ergibt sich eine Differenz zwischen dem der People4Fair GmbH übergebenen Projektzeitnachweis und der Kopie des Auftraggebers, so gilt der der People4Fair GmbH übergebene Zeitnachweis als Grundlage für die Abrechnung, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Differenz nicht ihm zuzurechnen ist.

(3) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann die People4Fair GmbH von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und das vermittelte Personal zurückziehen, auch wenn die Veranstaltung bereits stattgefunden hat. Darüber hinaus hat die Agentur das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

(4) Reklamationen zu den von der People4Fair GmbH ausgestellten Rechnungen können innerhalb von 8 (acht) Tagen nach dem Datum des Poststempels auf dem Rechnungsumschlag bei der People4Fair GmbH eingereicht werden. Reklamationen, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht akzeptiert und der Kunde verwirkt seine diesbezüglichen Rechte.

(5) Nach Annahme des Angebots durch den Kunden ist die Agentur berechtigt, eine Rechnung über eine angemessene Anzahlung zur Deckung des voraussichtlichen Entgelts für die Leistungen zu stellen. Sie ist auch berechtigt, die Erbringung der Leistungen von der Zahlung der geleisteten Anzahlung bzw. aller berechneten und mitgeteilten Anzahlungen abhängig zu machen.

  • 5 Annullierung oder Rücktritt

(1) Der Auftraggeber kann nur unter Angabe von wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten oder kündigen. Eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgelts für die erbrachten Leistungen. Dies gilt auch für die bei der Vorbereitung des Projekts entstandenen Kosten. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn die Genehmigung für eine geplante Veranstaltung nicht erteilt wird.

(2) Sofern der Vermittlungsauftrag nicht zeitlich befristet ist, können beide Parteien mit einer Frist von 3 Werktagen ordentlich kündigen. Das Recht, den Vermittlungsauftrag aus wichtigem Grund jederzeit und schriftlich zu kündigen, bleibt bestehen. Jede Kündigung bedarf der Schriftform, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung durch beide Parteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht zur fristlosen Kündigung gilt für die People4 Fair GmbH insbesondere für den Fall, dass vereinbarte Entgelte und Kosten nicht bis zum Fälligkeitstermin gezahlt werden. Gleiches gilt für die Nichtzahlung von Kautionen oder Geldvorschüssen, die zuvor vertraglich vereinbart wurden.

(4) Tritt der Kunde bzw. Vertragspartner vom erteilten Auftrag zurück oder wird dieser ganz oder teilweise storniert, kann die Agentur (unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen) bis 07 Tage vor Projektbeginn 25%, innerhalb von 07 Tagen und bis 48 Stunden vor Projektbeginn 75%, innerhalb von 48 Stunden nach Projektbeginn 100% der Kosten für die Auftragsabwicklung und für entgangene Einnahmen verlangen. Grundlage hierfür ist die Mindeststundenzahl pro Tag. Dem Auftraggeber bzw. Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadensersatzanspruches vorbehalten.

(5) Die vollständige oder teilweise Stornierung eines Vertrages mit der People4Fair GmbH durch den Kunden muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Eingang der Kündigung bei der People4Fair GmbH.

  • 6 Haftung und Garantie

(1) Vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen als der in diesen Bedingungen enthaltenen haftet die People4Fair GmbH für die Verletzung vertraglicher oder sonstiger Pflichten oder Schäden an Personen oder Sachen durch das Projektpersonal oder sonstiges von der People4Fair GmbH beauftragtes Personal nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) People4Fair GmbH haftet nicht für Schäden, Verzögerungen, Verluste oder sonstige Folgen im Zusammenhang mit dem Projekt, die auf Umstände außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle (“höhere Gewalt”) zurückzuführen sind oder die nicht direkt auf vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit von People4Fair GmbH zurückzuführen sind.

(3) Für den nicht vertragsgemäß erbrachten Teil der Leistung steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch in Höhe des Höchstbetrages der vereinbarten Vergütung zu. Kann die People4Fair GmbH die vertraglich vereinbarte Leistung schuldhaft nicht erbringen, so kann der Auftraggeber Schadensersatz verlangen. Dieser beschränkt sich auf die Entschädigung für den Teil der Leistungen, der durch eigenes Verschulden nicht erbracht werden konnte. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in Fällen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung, insbesondere bei höherer Gewalt, Krankheit, Streik oder Aussperrung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.

(4) Das Risiko rechtlicher Genehmigungen für die Durchführung der Projektmaßnahmen trägt der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Werbemaßnahmen gegen wettbewerbsrechtliche oder urheberrechtliche Vorschriften verstoßen. Die People4Fair GmbH ist jedoch verpflichtet, auf die rechtlichen Risiken hinzuweisen, die ihr in der Vorbereitungsphase bekannt werden können. Der Auftraggeber stellt die People4Fair GmbH von Ansprüchen Dritter frei, wenn die People4Fair GmbH auf ausdrückliche Anweisung und nach den Wünschen des Auftraggebers gehandelt hat.

(6) Leistungsmängel müssen innerhalb von 2 Wochen nach der Leistungserbringung schriftlich gegenüber der People4Fair GmbH gerügt werden, andernfalls erlöschen alle Ansprüche.

(7) Die People4Fair GmbH behält die volle Autorität und Aufsicht über ihre Projektmitarbeiter im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen. Jegliche Haftung für Schäden an persönlichen Gegenständen des Personals oder sonstige Ansprüche des Personals verbleiben bei der People4Fair GmbH, es sei denn, solche Schäden sind auf vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit des Auftraggebers zurückzuführen.

  • 7 Schutz vor Wettbewerb und Abwerbeverbot

(1) Das von der People4Fair GmbH eingesetzte Personal darf innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung des Projektes nicht vom Auftraggeber beschäftigt werden. Dies umfasst die Beschäftigung oder Tätigkeit als Aushilfe, Arbeitnehmer, Beauftragung als Subunternehmer oder Vermittlung für Dritte. Bei Zuwiderhandlung wird eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 3.000,00 pro Person fällig. Dies gilt nicht für weitergehende Schadensersatzansprüche.

  • 8 Geheimhaltung und Presse

(1) Von der People4Fair GmbH zur Verfügung gestellte Informationen und Unterlagen dürfen nur für den jeweiligen Projektauftrag verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dritte sind nicht diejenigen, die zur Unterstützung bei der Durchführung des Vertragsverhältnisses herangezogen werden, d.h. Aushilfen wie freie Mitarbeiter und Subunternehmer etc.

(2) Die Vertragsparteien vereinbaren Stillschweigen über den Inhalt des jeweiligen Vertrages sowie über die im Rahmen der Projektabwicklung gewonnenen Erkenntnisse. Die Geheimhaltungsverpflichtung reicht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit für die Dauer der Zusammenarbeit. Dazu gehört auch, dass sie Dritten keine Auskünfte über vereinbarte Vergütungen erteilen.

(3) Pressemitteilungen und Informationsmaterial, in denen die People4Fair GmbH genannt wird, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung (auch per E-Mail möglich) zulässig.

(4) Die People4Fair GmbH darf den Kunden und seine Veranstaltung auf ihrer Website mit Text- und Bildmaterial aufführen. Darüber hinaus darf die People4Fair GmbH sie als Referenz in anderen Medienmaterialien veröffentlichen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein berechtigtes entgegenstehendes Interesse geltend machen.

(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten nicht ohne vorherige Zustimmung des Projektpersonals gespeichert, verarbeitet oder beschafft werden. Darüber hinaus ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass dem Personal keine Informationen über den Inhalt oder die Bedingungen der vertraglichen Vereinbarung des Projekts gegeben werden.

  • 9 Eigentumsrecht und Urheberrecht

(1) Der Auftraggeber und die People4Fair GmbH sind berechtigt, alle während der Durchführung der Veranstaltung angefertigten Dokumentationen einschließlich des Bild- und Filmmaterials für eigene Werbe- und Präsentationszwecke uneingeschränkt zu nutzen.

(2) Vollständige und teilweise Leistungen der People4Fair GmbH bleiben Eigentum der Agentur. Mit der Zahlung der Vergütung erwirbt der Kunde nur die Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck und für die vereinbarte Dauer.

(3) Änderungen der von der People4Fair GmbH erbrachten Leistungen durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der People4Fair GmbH und des Rechteinhabers gültig.

(4) Zur Nutzung von Gesamt- und/oder Teilleistungen der People4Fair GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung der People4Fair GmbH. Die People4Fair GmbH und der Urheber sind berechtigt, hierfür eine gesonderte und angemessene Vergütung zu erhalten.

  • 10 Sonstiges

(1) Die Agentur ist berechtigt, sämtliche Unterlagen und Gegenstände des Auftraggebers bzw. Vertragspartners bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Verbindlichkeiten zurückzubehalten. Dies gilt auch für offene Forderungen, die nicht Bestandteil des Auftrages sind, für den Unterlagen und Gegenstände übersandt wurden. Dies gilt nicht, wenn die Zurückbehaltung als grobe Treuwidrigkeit zu werten ist.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann ein Kunde oder Vertragspartner gegenüber der Agentur nur wegen unbestrittener und fälliger Gegenansprüche aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ausüben.

(3) Der Kunde bzw. Vertragspartner kann mit einer Forderung der Agentur nur dann aufrechnen, wenn die Forderung des Kunden bzw. Vertragspartners schriftlich bestätigt oder rechtskräftig anerkannt wurde.

(4) Die dem Kunden durch die Zusammenarbeit mit der Agentur eingeräumten Rechte sind ohne vorherige Zustimmung der Agentur nicht übertragbar.

  • 11 Schlussbestimmungen

(1) Ergänzungen oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtlicher vertraglicher Vereinbarungen einschließlich geringfügiger Abweichungen von der Form der Kundenbeziehung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Stornierungen oder Kündigungen bedürfen der Schriftform. Mitteilungen, die der Schriftform bedürfen, können per E-Mail gemacht werden.

(2) Die People4Fair GmbH weist darauf hin, dass gemäß § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) alle wichtigen Daten, die für Geschäftszwecke erforderlich sind, mittels einer EDV-Anlage gemäß § 28 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Die People4Fair GmbH sichert zu, dass alle persönlichen Daten streng vertraulich behandelt werden.

(3) Der Kunde wird hiermit davon unterrichtet, dass die für die Vertrags- und Auftragsabwicklung erforderlichen Daten gespeichert werden.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur Änderungen seines Wohnsitzes oder seiner Anschrift sowie Änderungen der Rechtsform und der Eventualitäten unverzüglich mitzuteilen.

(5) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Kundenverhältnis sowie aus allen damit zusammenhängenden Rechtsgründen, auch für Schecks und Wechsel, die an die People4Fir GmbH gegeben werden, ist Frankfurt am Main, wo sich der Sitz der People4Fair GmbH befindet.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt.

Stand Mai 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB)

People4Fair GmbH, Agentur für Messe, - Promotionpersonal und Veranstaltungsorganisation
Altkönigstraße, 3 - EG Rechts
61476 - Kronberg im Taunus

  • 1 Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil sowohl sämtlicher Verträge, Vereinbarungen und sonstigen geschäftlichen Beziehungen zwischen der Promotionagentur People4Fair GmbH (im Folgenden mit Agentur bezeichnet) und ihren Kunden oder Auftraggebern als auch sämtlicher -schriftlicher und mündlicher- Angebote der People4Fair GmbH, und zwar auch dann, wenn sie bei späteren Verträgen und Auftragsverhältnissen nicht erwähnt werden. Sie gelten auch, wenn der Kunde beziehungsweise Vertragspartner insbesondere bei der Annahme der Bestellung oder in der Auftragsbestätigung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.

  • 2 Vertrag, Vermittlung und Ausführung

(1) Grundlage der Geschäftsbeziehung mit Kunden ist das individuelle Angebot der People4Fair GmbH, in dem von den Vertragsteilen insbesondere Ort und Dauer der Veranstaltung, Art und Umfang der Tätigkeit, Anzahl des hierfür benötigten Personals sowie die Vermittlungsprovision an People4Fair GmbH definiert werden. Der Kunde verpflichtet sich vor Vertragsunterzeichnung besondere behördliche Anforderungen (z.B. Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz), die für die Erfüllung des Auftrags wesentlich sind, schriftlich bekannt zu geben. Die Projektvereinbarung ist abgeschlossen, wenn der Auftraggeber der People4Fair GmbH einen Auftrag erteilt, den sie bestätigt (Firmenstempel und Unterschrift) und für den, unte Ausschluss eventueller Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.

(2) Alle Aufträge werden - soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde - der People4Fair GmbH erteilt. In der Regel erfolgt die Beauftragung oder Bestätigung in schriftlicher Form. Mit der Auftragserteilung oder Bestätigung erkennt der Kunde beziehungsweise Vertragspartner an, dass er sich durch Einsicht in die vorhandenen Unterlagen über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreibfehlern und Rechenfehlern in den von der Agentur vorgelegten Unterlagen besteht für diese keine Verbindlichkeit. Der Kunde bzw. Vertragspartner ist verpflichtet, die Agentur über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass das Angebot oder die Bestellung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen.

(3) Die Agentur behält sich jedoch grundsätzlich die Ablehnung eines Auftrages auch nach schriftlicher Zuleitung und/oder Bestätigung vor. Die Ablehnung ist innerhalb einer angemessenen Frist, die regelmäßig bei 5 Tagen liegt, dem Kunden mitzuteilen.

(4) Das Einsatzpersonal wird von der People4Fair GmbH entsprechend der Auftragsanforderung ausgewählt. Sollte es während des Einsatzes notwendig sein, andere als im Vertrag vereinbarte Leistungen zu erbringen, ist dies vorab mit der People4Fair GmbH schriftlich abzusprechen.

(5) Die People4Fair GmbH kann aus wichtigen Gründen, die dem Auftragsgebe mitzuteilen sind, vor oder während der Ausführung eines Auftrags die Durchführung anderen Personen übertragen als ursprünglich vereinbart.

(6) Preisänderungen sind im Laufe einer Durchführung eines einzelnen Auftrages nur möglich, wenn sich die Anforderungen ändern. Die People4Fair GmbH behält sich vor, den Auftrag aus wichtigem Grund (z.B. drohender Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz des Auftraggebers) oder bei nicht vereinbarungsgemäßer Zahlung nicht auszuführen, wobei dies den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht entbindet.

(7) Die im Auftrag festgelegte Arbeitszeit enthält folgende Pausenansprüche für das Einsatzpersonal:

6 Std. Arbeitszeit = 30 Min.; 9 Std. Arbeitszeit = 60 Min. und 11 Std. Arbeitszeit = 90 Min.

Die Pausen verstehen sich als Teil der Arbeitszeit und werden bezahlt. Die Pauseninanspruchnahme erfolgt nach vorheriger Abstimmung zwischen Kunden und Personal.

(8) Da beim Abschluss der Projektvereinbarung die endgültige Projektdauer (noch) nicht bekannt ist, gilt der im Angebot aufgeführte Preisvorschlag lediglich als Schätzung. Demzufolge kann und wird der Auftraggeber keinesfalls Forderungen hinsichtlich des geschätzten Preisvorschlags geltend machen.

(9) Der Kunde stellt dem Einsatzpersonal der People4Fair GmbH einen verschließbaren Raum zur Verfügung, in dem es sich umkleiden und seine eigene Kleidung hinterlassen kann. Der Schlüssel wir an das Einsatzpersonal übergeben. Nach Ablauf des Projekts hält sich das Personal der People4Fair GmbH nicht unnötig länger in öffentlichen oder geschlossenen Räumen des Kunden auf.

(10) Der Kunde versorgt das Einsatzpersonal mit alkoholfreien Getränken und, falls das Projekt während der üblichen Essenszeiten stattfindet, mit kostenlosem Essen.

(11) Für jedes Projekt werden mindestens fünf Stunden pro Mitarbeiter und Einsatztag im Projektpreis berechnet. Pausen während einer Schicht werden durchgehend berechnet.

(12) Die Promotion- und Hostessenagentur People4Fair GmbH behält sich vor, etwaige entstehende Kosten für An-/Abreise, Transport in Rechnung zu stellen. Diese Kosten werden aber Vorab mit dem Kunden abgesprochen.

  • 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem zwischen der People4Fair GmbH und dem Kunden geschlossenen, schriftlichen Vertrag bzw. aus der schriftlichen Bestätigung des Angebots der People4Fair GmbH, mit dem der Vertrag zustande kommt. Nebenabreden, Ergänzungen und Veränderungen bedürfen der Schriftform.

(2) Änderungen oder Abweichungen (z.B. durch behördliche Auflagen) einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die People4Fair GmbH dem Kunden unverzüglich mit.

(3) Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht den Vertragsparteien kein Kündigungsrecht zu. Die People4Fair GmbH ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes abweichend von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

(4) Für Ereignisse, wie z.B. Staus, Straßensperrungen, Unfälle, Pannen, Unwetter oder Ähnliches, aus denen ein verspätetes Eintreffen der Mitarbeiter am Einsatzort resultiert bzw. die das Eintreffen der Mitarbeiter am Einsatzort unmöglich machen, kann die People4Fair GmbH nicht haftbar gemacht werden.

(5) Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen ganz oder teilweise vereitelt, die der Kunde zu vertreten hat, so behält die People4Fair GmbH den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Die People4Fair GmbH wird sich jedoch das anrechnen lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart hat.

(6) Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen vereitelt, die weder der Auftraggeber noch die People4Fair GmbH zu vertreten haben, so behält die People4Fair GmbH den Anspruch auf die bereits fällig gewordenen Honoraranteile. Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Kunde das Wetterrisiko.

  • 4 Abrechnung und Vergütung

(1) Die Abrechnung des Auftrages, insbesondere die Vergütung der zum Einsatz gebrachten Personen, erfolgt ausschließlich durch die People4Fair GmbH und ist - wenn nicht anders vereinbart - 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Das Einsatzpersonal ist nicht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm vorgelegten Tätigkeitsnachweise der eingesetzten Personen während oder nach Beendigung des Auftrages abzuzeichnen oder im Verhinderungsfalle die Angaben der People4Fair GmbH als richtig anzuerkennen.

(2) Bei Differenzen zwischen dem bei der People4Fair GmbH gegebenen Stundenzettel und der Kopie des Kunden gilt der bei der People4Fair GmbH abgegebene Stundenzettel als Grundlage für die Rechnungsstellung, es sei denn der Kunde kann belegen, dass die zustande gekommene Differenz nicht ihm zuzuschreiben ist.

(3)Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die People4Fair GmbH berechtigt, von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen und das vermittelte Personal, ggf. auch von einer laufenden Veranstaltung, abzuziehen. Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

(4)Einwendungen bezüglich der von der People4Fair GmbH erstellten Rechnungen können innerhalb von acht Tagen nach Versand bei der People4Fair GmbH eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist werden Reklamationen nicht mehr bearbeitet und der Kunde verliert diesbezüglich seine Rechte.

(5) Die Agentur kann bereits bei der Erteilung des Auftrags für die voraussichtliche Vergütung unter Übersendung einer entsprechenden Rechnung einen angemessenen Vorschuss fordern und die Aufnahme beziehungsweise Fortsetzung der Tätigkeit von seiner Bezahlung beziehungsweise weiterer so berechneter Vorschüsse abhängig machen.

  • 5 Kündigung und Stornierung

(1) Der Kunde kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden zur Zahlung der vereinbarten Honorare aus erbrachten Leistungen. Dazu zählen auch die sich aus den Vorbereitungen ergebenen Kosten. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine nicht erteilte Genehmigung für die geplante Veranstaltung.

(2) Sofern der Vermittlungsauftrag nicht zeitlich befristet ist, kann er beiderseits mit einer Frist von 3 Werktagen ordentlich gekündigt werden. Hiervon unberührt bleibt das Recht, den Vermittlungsauftrag jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich zu kündigen. Jede Kündigung muss zu ihrer Rechtswirksamkeit schriftlich erfolgen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht zur außerordentlichen Kündigung steht der People4Fair GmbH insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Honorare bzw. Kosten nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden. Gleiches gilt bei nicht gezahlten Vorschüssen bzw. Anzahlungen, die zuvor vertraglich vereinbart wurden.

(4) Tritt der Kunde beziehungsweise Vertragspartner von seinem erteilten Auftrag zurück beziehungsweise liegt eine vollständige oder teilweise Stornierung vor, kann die Agentur - unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen - den Auftrag nicht annehmen.

bis 07 Tage vor Projektbeginn: 25%

ab 07 Tage bis 48 Stunden vor Projektbeginn: 75%

ab 48 Stunden vor Beginn des Projekts: 100%

für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Als Grundlage gilt die Mindesteinsatzstundenzahl. Dem Kunden beziehungsweise Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringen Schadens vorbehalten.

(5) Die Voll- oder Teilstornierung einer Vereinbarung mit der People4Fair GmbH durch den Kunden hat schriftlich zu erfolgen. Zur Feststellung des Stornierungszeitpunkts gilt das Empfangsdatum der Stornierung bei der People4Fair GmbH

  • 6 Haftung und Garantie

(1) Vorbehaltlich anderer als in diesen AGBs getroffener gesetzlicher Regelungen haftet die People4Fair GmbH wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten oder Beschädigung an Personen oder Sachen durch das Einsatzpersonal oder Beauftragte der People4Fair GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) People4Fair GmbH haftet nicht für Schäden, Verzögerungen, Verluste oder sonstige Folgen im Zusammenhang mit dem Projekt, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs („höhere Gewalt“) oder nicht unmittelbar durch vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit von People4Fair GmbH verursacht wurden.

(3) Ein dem Kunden zustehender Schadensersatzanspruch besteht maximal in Höhe der vereinbarten Vergütung des Teils der Leistung, der nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Wird der People4Fair GmbH selbst verschuldet die Leistungserbringung unmöglich, so kann der Kunde Schadensersatz verlangen. Dieser ist begrenzt auf die Vergütung für den Teil der Leistung, der selbst verschuldet nicht erbracht werden konnte. Anderweitige und darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind in Fällen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung insbesondere wegen höherer Gewalt, Krankheit, Streik oder Aussperrung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.

(4) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projektmaßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts etc. verstoßen. Die People4Fair GmbH ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei den Vorbereitungen bekannt werden. Der Kunde stellt die People4Fair GmbH von Ansprüchen Dritter frei, wenn die People4Fair GmbH auf ausdrückliche Weisung und Wunsch des Kunden gehandelt hat.

(6) Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form innerhalb von zwei Wochen nach Leistungserbringung bei der People4Fair GmbH anzuzeigen, andernfalls erlöschen etwaige Ansprüche.

(7) People4Fair GmbH behält im Rahmen der vereinbarten Leistungen die volle Weisungs- und Aufsichtsbefugnis über ihr Projektpersonal. Jegliche Haftung für Sachschäden am Eigentum des Personals oder sonstige Ansprüche des Personals verbleibt bei People4Fair GmbH, soweit solche Schäden nicht durch vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit des Auftraggebers verursacht wurden.

  • 7 Konkurrenzschutz und Abwerbeverbot

(1) Die von der People4Fair GmbH eingesetzten Personen dürfen für die Dauer von 24 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Kunden, weder aushilfsweise noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 3.000,00 EUR pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

  • 8 Geheimhaltung und Presse

(1) Informationen und Unterlagen der People4Fair GmbH dürfen ausschließlich für die Zwecke des jeweiligen Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer usw..

(2) Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über den Inhalt des jeweiligen Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Die Vertragspartner sichern sich im Rahmen der Zusammenarbeit Vertraulichkeit zu. Dies beinhaltet auch, dass Dritten keinerlei Auskunft über die vereinbarten Honorare gegeben wird.

(3) Presseerklärungen und Auskünfte, in denen auf die People4Fair GmbH Bezug genommen wird, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung (auch per eMail) zulässig.

(4) Die People4Fair GmbH darf den Kunden und die Veranstaltung auf ihrer Web- Site in Schrift und Bild führen und in anderen Medien als Referenzkunden nennen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, die zur Vertragsdurchführung notwendigen Daten nicht ohne Einwilligung des Einsatzpersonals zu speichern, zu verarbeiten und/oder zu vermitteln. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, dem Personal keine Auskünfte über die dem Auftrag zugrunde liegenden Konditionen zu erteilen.

  • 9Eigentums- und Urheberrecht

(1) Der Kunde und die People4Fair GmbH sind berechtigt, alle während der Auftragsdurchführung aufgenommenen Dokumentationen, einschließlich Bild- und Filmmaterial, uneingeschränkt für eigene Werbe- und Präsentationszwecke zu nutzen.

((2) Leistungen und Teilleistungen der People4Fair GmbH bleiben Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch die Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und für die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarte Nutzungsdauer.

(3) Änderungen von Leistungen der People4Fair GmbH durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der People4Fair GmbH und des Urhebers zulässig.

(4) Für die Nutzung von Leistungen und Teilleistungen der People4Fair GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist die vorherige schriftliche Zustimmung der People4Fair GmbH erforderlich. Dafür steht der People4Fair GmbH und dem Urheber eine gesonderte, angemessene Vergütung zu.

  • 10 Sonstiges

(1) Die Agentur ist zur Zurückbehaltung von Unterlagen und sonstigen Gegenständen des Kunden beziehungsweise Vertragspartners bis zur Bezahlung sämtlicher fälliger Forderungen gegen den Kunden beziehungsweise Vertragspartner berechtigt, auch wegen solcher Forderungen, die nicht im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, in dessen Rahmen die Unterlagen und/oder sonstigen Gegenstände übergeben wurden. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung als grob treuwidrig erscheinen müsste.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden beziehungsweise Vertragspartners gegen die Agentur kann nur wegen unbestrittener fälliger Gegenansprüche aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

(3) Der Kunde beziehungsweise Vertragspartner ist zur Aufrechnung gegen eine Forderung der Agentur nur berechtigt, soweit die Forderung des Kunden beziehungsweise Vertragspartners schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

(4) Die dem Kunden aus der Beziehung zu der Agentur etwaig zustehenden Rechte sind ohne vorherige Zustimmung der Agentur nicht übertragbar.

  • 11 Schlussbestimmungen

(1) Ergänzungen oder Änderungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie jeglicher vertraglicher Vereinbarungen, auch bloße Abweichungen im Rahmen einer Kundenbeziehung, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für etwaige Abänderungen dieses Schriftformerfordernisses. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.

(2) Insofern weist die People4Fair GmbH gemäß§ 33 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) darauf hin, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage i.S.d. § 28 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Die People4Fair GmbH sichert zu, dass persönliche Daten streng vertraulich behandelt werden.

(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.

(4) Der Vertragspartner hat seinen Wohnsitz- oder Sitzwechsel sowie Änderungen in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen seines Unternehmens der Agentur unverzüglich anzuzeigen.

(5) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Verhältnis zu Kunden und aus allen damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgründen, einschließlich an die People4Fair GmbH gegebener Schecks und Wechsel, ist der Sitz der Agentur - Frankfurt am Main

(5) Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand Mai 2026